Willkommen in Rabenau
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf unserer Homepage und heißen Sie willkommen in Rabenau mit seinen Ortsteilen. Mit unserer Internetpräsentation wollen wir Ihnen einen Überblick über unser Gemeindegebiet, die Verwaltung, zu Dienstleistungen, Wirtschaft und Tourismus geben und hoffen, dass Sie alle gewünschten Informationen erhalten.
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[Grußwort des Bürgermeisters ]
News
Die Bibliothek Rabenau ist wegen Urlaub vom 30.08. bis 17.09.2010 geschlossen.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wenn mich sanft die Meereswellen treiben, dann denke ich auch mal an Euch zurück, die Ihr müsst ohne Lesestoff am Festland bleiben und ich genieß mit einem guten Buch das Urlaubsglück.
Bis zum Wiedersehen Ihre S. Lobe.
Ganz herzlichen Dank allen Bücherspendern, ganz toll!
Informationsveranstaltung BREITBAND
Hiermit laden wir alle interessierten Einwohner der Ortsteile Rabenau, Obenaundorf und Oelsa zur Informationsveranstaltung Breitband ein. Zur Veranstaltung wird das Ergebnis der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandversorgung in den Ortsteilen Rabenau, Obernaundorf und Oelsa vorgestellt.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 16. September 2010 um 19.00 Uhr im Haus des Gastes, Hauptstraße 3 in Rabenau OT Oelsa statt.
Des Weiteren bitten wir nochmals um Bedarfsmeldung bzw. Interessenbekundung für den Ortsteil Obernaundorf. Bitte reichen Sie dies bis spätestens 06.09.2010 bei der Stadt Rabenau ein (Markt 3, 01734 Rabenau, Tel.: 0351-649820, Fax: 0351-6498211, E-Mail: sekretariat@stadt-rabenau.de).
Paul, Bürgermeister
Information zum Mal- und Bastelwettbewerb anlässlich der 775-Jahrfeier:
Zurzeit werden die Gewinner des Fotowettbewerbes im AVENTINUM Pflegezentrum ausgestellt, ab 27. September 2010 sind dann die Gewinner des Malwettbewerbes zu sehen.
Mitteilung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2011 / 2012
Hiermit bitten wir die Eltern, deren Kinder bis zum 30. Juni 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, gemeinsam mit ihrem Kind zur Schulanmeldung in die Grundschule Oelsa zu kommen.
Montag, den 27.09.2010 von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 28.09.2010 von 14.00 bis 18.00 Uhr
oder
Mittwoch, den 29.09.2010 von 15.00 bis 18.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich in aushängenden Listen in den Kindergärten eintragen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung für die Kinder, welche bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Kommen Sie bitte in diesem Fall auch zu einem der oben genannten Termine.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Bitte melden Sie Ihr Kind auch bei uns an, wenn es später eine andere Grundschule besuchen soll!
Mit freundlichem Gruß
Frau Rossin, Schulleiterin
Sächsische Schweiz vom Hochwasser betroffen
SPENDENAUFRUF
ten der Kunstblumenstadt Sebnitz und Neustadt in Sachsen mit den zahlreichen Ortsteilen aufgrund der lang anhaltenden, starken Regenfälle zu Überflutungen zahlreicher Bachläufe. Flächendeckende Überschwemmungen in fast allen Ortsteilen, Straßensperrungen, Evakuierungen und letztlich ein hohes Schadensbild, sind das Ergebnis. Der hohe Pegelstand hat enorme Schäden im privaten Bereich hinterlassen. Häuser sind zeitweise nicht bewohnbar, der Schulbetrieb an der Neustädter Grundschule musste für drei Tage eingestellt werden, Pumpwasserstationen im Abwassernetz waren und sind zu reparieren. Viele Helfer waren und sind in diesen Tagen im Einsatz, so auch die Feuerwehr der Stadt Rabenau. Herzlichen Dank dafür!
Die Stadt Neustadt in Sachsen hat für die Hilfe und zur Unterstützung der Betroffenen ein Spendenkonto bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, BLZ: 850 503 00, Konto: 30 000 533 78 eingerichtet (Betreff: Spende Hochwasser Neustadt, Spendenbescheinigung unter 03596/569228). Möbelspenden können an das Ordnungsamt gemeldet werden unter 03596/56 92 30 oder per E-Mail an: sascha.grosse@neustadt-sachsen.de
Auch die Kunstblumenstadt Sebnitz ist von den genannten Unwetterereignissen betroffen und hat ein Spendenkonto bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, BLZ: 850 503 00, Konto: 31 003 880 10 eingerichtet (Verwendungszweck: Spende Hochwasser Sebnitz)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
jeder von uns konnte sich in den letzten Tagen ein Bild von den Ereignissen im östlichen Teil unseres Landkreises verschaffen. Helfen Sie mit, spenden auch Sie für die Hochwasseropfer.
Für den Nachweis von Spenden, die bis zum 31. Dezember 2010 zur Hilfe der Katastrophenfolgen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).
Auch im Namen meiner Amtskollegen danke ich Ihnen für Ihre Hilfsbereitsschaft.
Thomas Paul, Bürgermeister
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Bekanntmachungen
Der neue Personalausweis stellt sich vor
Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Karsdorf der Stadt Rabenau vom 9. Juli 2010
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH, Dresdner Straße 301, 01705 Freital, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.
Der Antrag umfasst bestehende Trinkwasserleitungen (DN 60 - DN 100) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Karsdorf der Stadt Rabenau.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 23. August 2010 bis einschließlich 20. September 2010 während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 9. Juli 2010
Landesdirektion Dresden, Zorn, Referatsleiter
Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern an Straßen oder Gehwegen
Mitteilung des Bürgermeisters
Durch das Ausscheiden eines Mitgliedes im Ortschaftsrat Obernaundorf setzt sich dieser seit 16. Juni 2010 neu zusammen.
Nach interner Wahl wurde Herr Werner Eger, wohnhaft in Obernaundorf, Poisenwaldstr. 35 zum Ortsvorsteher gewählt. Die Stellvertretung übernimmt Herr Bernd Fischer, wohnhaft in Obernaundorf, Poisenwaldstraße 52.
Als gewähltes Mitglied rückt Herr Norbert Petzold nach.
Rabenau, 28. Juli 2010
Paul, Bürgermeister
Neuwahlen zur/m Friedensrichterin/er sowie einer/s Stellvertreterin/s der Stadt Rabenau
Entsprechend des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (SächsSchiedsStG) vom 27. Mai 1999 ist die vorhandene Schiedsstelle der Stadt Rabenau neu zu besetzen.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch Einigung der Parteien beizulegen.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Friedensrichter wahrgenommen. Dieser übt sein Amt ehrenamtlich aus und wird vom Stadtrat auf 5 Jahre gewählt.
Wir rufen deshalb alle Bürger auf, die sich für diese Tätigkeit interessieren, ihre Bewerbung bis zum 03. September 2010 bei der Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt, Markt 3, 01734 Rabenau, abzugeben.
Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Friedensrichter kann bzw. soll nicht sein,
· wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
· die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
· das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist,
· die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
· bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird,
· nicht in dem Schiedsstellenbezirk wohnt,
· gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
· wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.
Zu weiteren Fragen steht Ihnen Herr Illgen, Hauptamt Rabenau, Telefon 0351-6498230 zur Verfügung.
Rabenau, 28.07.2010
gez. Paul, Bürgermeister
Satzung zur 2. Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rabenau
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 158) in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698) hat der Stadtrat der Stadt Rabenau in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2010 folgende Satzung über die 2. Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rabenau beschlossen...
weitere Informationen (pdf)
Öffentliche Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates am 26. Juli 2010
Die 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau fand am Montag, dem 26. Juli 2010 im Rathaus Rabenau „Ratskeller“ statt.
Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Prüfung von Anträgen auf Änderung der Tagesordnung wurde mit der Bestätigung des Protokolls vom 07. Juni 2010 die Tagesordnung fortgesetzt...
weitere Informationen (pdf)
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Veranstaltungen
Dorffest Lübau
04.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Lübau, Festplatz
Heimatabend
13.09.2010 , 18:00 Uhr
Ort: Rabenau, Hotel Rabennest
Der Heimatverein Rabenau lädt ganz herzlich alle Heimatfreunde und Gäste zum nächsten Heimatabend nach der Sommerpause ein.
Wir freuen uns, dass wieder einmal Herr Matthias Einert aus Rabenau bei uns zu Gast ist.
In einem Dia-Reisevortrag berichtet er von den Naturschönheiten der Provence (Frankreich).
Beginn Vortrag: 18.00 Uhr
Einlass ab 17.00 Uhr
Vorschau:
Wiederholung der „Zeitreise durch die Stadtgeschichte“ am 25. September nachmittags zum Oktoberfest im Festzelt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Veranstalter: Heimatverein
Informationsveranstaltung BREITBAND
16.09.2010 , 19:00 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Hauptstraße 3 in Rabenau OT Oelsa
Hiermit laden wir alle interessierten Einwohner der Ortsteile Rabenau, Obenaundorf und Oelsa zur Informationsveranstaltung Breitband ein. Zur Veranstaltung wird das Ergebnis der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandversorgung in den Ortsteilen Rabenau, Obernaundorf und Oelsa vorgestellt.
Die Veranstaltung findet am
Des Weiteren bitten wir nochmals um Bedarfsmeldung bzw. Interessenbekundung für den Ortsteil Obernaundorf. Bitte reichen Sie dies bis spätestens 06.09.2010 bei der Stadt Rabenau ein (Markt 3, 01734 Rabenau, Tel.: 0351-649820, Fax: 0351-6498211, E-Mail: sekretariat@stadt-rabenau.de).
Paul, Bürgermeister
Rabenauer Oktoberfest
24.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau, Festwiese
keine Details
Veranstalter: Elferrat Rabenau
Heimatabend
11.10.2010 , 18:00 Uhr
Ort: Rabenau, Hotel Rabennest
keine Details
Veranstalter: Heimatverein
Freitaler Modelbahnschau
15.10.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Stadtkulturhaus Freital, Lutherstr. 2 01705 Freital
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Termine
Bioabfallentsorgung
06.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Ortsteil Karsdorf
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Sitzung des Technischen Ausschusses
07.09.2010 , 18:30 Uhr
Ort: Tagungsort laut amtl. Bekanntmachungstafeln
Den Tagungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den amtlichen Bekanntmachungstafeln.
Stadtverwaltung Rabenau
Bioabfallentsorgung
08.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau und Ortsteil Obernaundorf
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Entsorgung der blauen Papiertonne
08.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau und Ortsteile: Lübau, Oelsa, Spechtritz, Obernaundorf
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Sitzung des Verwaltungsausschusses
09.09.2010 , 16:30 Uhr
Ort: Tagungsort laut amtl. Bekanntmachungstafeln
Den Tagungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den amtlichen Bekanntmachungstafeln.
Stadtverwaltung Rabenau
Restabfallentsorgung
13.09.2010 , 00:00 Uhr
Ort: Rabenau und alle Ortsteile
Hinweis: Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
[ alle Termine ]