775 Jahre Rabenau

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rabenau

Der neue Personalausweis stellt sich vor
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Informationen finden Sie unter:
http://www.personalausweisportal.de/cln_102/sid_09465E79CC4C76A2ADDC0EE4DFB0D0C6/DE/Home/home_node.html
Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Karsdorf der Stadt Rabenau vom 9. Juli 2010
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH, Dresdner Straße 301, 01705 Freital, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.
Der Antrag umfasst bestehende Trinkwasserleitungen (DN 60 - DN 100) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Karsdorf der Stadt Rabenau.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 23. August 2010 bis einschließlich 20. September 2010 während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 9. Juli 2010

Landesdirektion Dresden, Zorn, Referatsleiter
Mitteilung des Bürgermeisters
Durch das Ausscheiden eines Mitgliedes im Ortschaftsrat Obernaundorf setzt sich dieser seit 16. Juni 2010 neu zusammen.

Nach interner Wahl wurde Herr Werner Eger, wohnhaft in Obernaundorf, Poisenwaldstr. 35 zum Ortsvorsteher gewählt. Die Stellvertretung übernimmt Herr Bernd Fischer, wohnhaft in Obernaundorf, Poisenwaldstraße 52.

Als gewähltes Mitglied rückt Herr Norbert Petzold nach.

Rabenau, 28. Juli 2010
Paul, Bürgermeister
Neuwahlen zur/m Friedensrichterin/er sowie einer/s Stellvertreterin/s der Stadt Rabenau
Entsprechend des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (SächsSchiedsStG) vom 27. Mai 1999 ist die vorhandene Schiedsstelle der Stadt Rabenau neu zu besetzen.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch Einigung der Parteien beizulegen.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Friedensrichter wahrgenommen. Dieser übt sein Amt ehrenamtlich aus und wird vom Stadtrat auf 5 Jahre gewählt.

Wir rufen deshalb alle Bürger auf, die sich für diese Tätigkeit interessieren, ihre Bewerbung bis zum 03. September 2010 bei der Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt, Markt 3, 01734 Rabenau, abzugeben.
Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Friedensrichter kann bzw. soll nicht sein,
· wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
· die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
· das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist,
· die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
· bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird,
· nicht in dem Schiedsstellenbezirk wohnt,
· gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
· wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.

Zu weiteren Fragen steht Ihnen Herr Illgen, Hauptamt Rabenau, Telefon 0351-6498230 zur Verfügung.

Rabenau, 28.07.2010
gez. Paul, Bürgermeister
Satzung zur 2. Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rabenau
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 158) in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698) hat der Stadtrat der Stadt Rabenau in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2010 folgende Satzung über die 2. Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rabenau beschlossen...
weitere Informationen (pdf)
Öffentliche Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates am 26. Juli 2010
Die 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau fand am Montag, dem 26. Juli 2010 im Rathaus Rabenau „Ratskeller“ statt.
Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Prüfung von Anträgen auf Änderung der Tagesordnung wurde mit der Bestätigung des Protokolls vom 07. Juni 2010 die Tagesordnung fortgesetzt...
weitere Informationen (pdf)

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Markt 3
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